Sind Sie – sei es als Betroffener, sei es als Verwandter oder Freund eines solchen – mit eine Betreuungsverfahren konfrontiert, ist dies oft mit Hilflosigkeit und Misstrauen verbunden: Handelt der Betreuer auch tatsächlich im Sinne des Betroffenen oder verfolgt er eher – im schlimmsten Fall – eigene Interessen? Umgekehrt können Sie aber auch, insbesondere weil ein Betroffener dies gewünscht hat, vom Gericht zum Betreuer bestellt werden und Sie benötigen Rat, wie Sie dieser Pflicht bestmöglich nachkommen können.
In jedem Fall stellen sich oftmals komplexe juristische Fragen im Spannungsfeld, was ein Betreuer darf und was er muss. Insbesondere, wenn der Betreuer nicht aus der Familie stammt, wird diese das Verfahren und die getroffenen Entscheidungen beeinflussen wollen: Was geschieht mit Immobilien, in dem möglicherweise ein Enkel wohnen möchte? Was passiert mit Unternehmensanteilen und den hiermit verbundenen Stimmrechten? Sind Sie zum Betreuer bestellt worden, haben Sie regelmäßig umfangreiche Rechenschaftspflichten zu erfüllen, denen Sie ohne kompetente Hilfe kaum nachkommen können. Ferner drohen bei einem Fehlverhalten erheblich Regressforderungen bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung.
Sind Sie von einer Betreuung betroffen oder glauben Sie etwa als Familienangehöriger, dass eine Betreuung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, sorgen wir dafür, dass die Interessen des Betreuten gewahrt werden und betroffenes Vermögen gesichert wird. Ist Vermögen veruntreut worden, holen wir dieses konsequent zurück. Sind Sie Betreuer, geben wir Ihnen die notwendige Expertise, damit Sie Ihren Aufgaben gerecht werden können. Selbstverständlich beraten wir auch Berufsbetreuer, die mit komplexen juristischen oder wirtschaftlichen Fragestellungen aus Rechtsgebieten konfrontiert sind, die sie aus eigener Expertise nicht lösen können. Wir verstehen uns hierbei nicht als Konkurrenz, sondern als „Berater der Betreuer“ und treten auf Wunsch nach außen nicht in Erscheinung.
Frau Rechtsanwältin Threinen berät und vertritt Sie bei der Einrichtung und Vermeidung einer Betreuung sowie bei der Überwachung einer bereits eingerichteten Betreuung. Unsere Vorsorgeanwälte decken sämtliche für Betreuungen relevante Rechtsgebiete, sei es das Steuer- und Gesellschaftsrecht, sei es das Erb- und Familienrecht und das Medizinrecht ab und verfügen auf diesen Gebieten über eine langjährige Expertise. Regressverfahren gegen „untreue Betreuer“ führen wir ständig und auf Basis langjähriger Erfahrung. Wir beraten Sie umfassend und auf höchstem Niveau.